Mitgliedschaft
Beitragsordnung
- Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Die Beitragssätze für ein Kalenderjahr staffeln sich wie folgt:
- Normalbeitrag: € 80,00
- Partnerbeitrag (identische Adresse, ohne Bezug der Vereinszeitschrift): € 60,00
- Ermäßigter Beitrag (Personen mit geringem Einkommen, z.B. Studenten, Auszubildende, Arbeitslose): € 45,00
- Partnerbeitrag ermäßigt: € 30,00
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (1. Kind): € 15,00
- Zwei und mehr Geschwister bis 18 Jahren zusammen: € 25,00
- Erhöhter Beitrag (Juristische Personen): € 100,00
- Studierende mit eigenem Einkommen (z.B. Promotionsstudenten mit ½ BAT II) und Referendare zahlen den Normalbeitrag.
- Der Kinderbeitrag kann in jährlich durch den Vorstand festzusetzender Höhe in Form eines Gutscheins für die Teilnahme an Vereinsaktivitäten teilweise rückerstattet werden.
- In den Beiträgen sind die Abgaben an den Deutschen Segler-Verband, den Landessegler-Verband und den Badischen Sportbund enthalten.
- Die Beiträge sind zu Beginn jeden Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Erteilung eines Abbuchungsauftrages wird empfohlen. Bei Eintritt im laufenden Jahr fällt unabhängig vom Eintrittsdatum der volle Jahresbeitrag an.
- Leistungen des Vereins können nur nach Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Anspruch genommen werden.
- Bei Nichtbezahlung erfolgen zwei Mahnungen nach jeweils 4 Wochen mit einer Gebühr von 3,-- €. Ein Mitglied wird aus der Mitgliederliste bei Nichtzahlung des Beitrages trotz erfolgter zweiter Mahnung gestrichen. (Satzung § 4 Abs. 4).
- Der Nachweis für den ermäßigten Beitrag ist dem Kassenwart jährlich bis zum 30. November vorzulegen. Andernfalls wird im Folgejahr der volle Beitrag fällig.
- Bei erteiltem Abbuchungsauftrag ist eine Kontoänderung rechtzeitig der Vereinsverwaltung mitzuteilen. Andernfalls sind die anfallenden Kosten für Rücklastschriften vom Mitglied zu tragen.
- Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
Stand: Mitgliederversammlung vom 07.11.2024